Ratgeber: Warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist
Datum: 27. November 2011

Wenn man sich dazu entscheidet, einen Streitfall über das Gericht zu klären, sollte man sich über anfallende Kosten im Klaren sein. Ein Streit vor Gericht kann oft einen hohen Preis fordern. Alleine die reinen Gerichtskosten schlagen enorm zu Buche, dazu kommen noch die Kosten für Anwälte und Gutachter sowie viele andere Dinge die bezahlt werden müssen. So ist es vielen Personen gar nicht erst möglich es zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen, da sie die Kosten nicht tragen können oder sich im Falle eines Verlustes sogar in den Ruin stürzen würden.
Die Versicherung beeinhaltet eine Vielzahl an Leistungsarten, wie z.B. den Arbeits-Rechtsschutz, den Schadensersatz-Rechtsschutz oder den Straf-Rechtsschutz. Zudem bietet er Schutz bei Ordnungswidrigkeiten, Steuerangelegenheiten und Disziplinarverfahren. Durch die Rechtsschutzversicherung hat man bei Rechtsangelegenheiten einen Rundumschutz für Streitfälle. Jedoch sollte man beim Versicherer genau darauf achten, welche Leistungen wirklich in der Versicherung enthalten sind, da diese von Versicher zu Versicherer leicht variieren können.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt folgende Kosten:
- Gerichtskosten
- die Kosten des ausgewählten Rechtanwaltes
- Zeugengelder u. Sachverständigenhonorare
- Kosten des Gegners (falls der Versicherungsnehmer diese tragen muss)
- Strafkautionen
Allerdings werden bei der Rechtsschutzversicherung keinesfalls Bußgelder oder Geldstrafen übernommen.
Der Schutz gilt europaweit. Er entfällt aber bei vorsätzlichen Rechtsverstößen. Zudem kann es bei einem Streitfall im Ausland dazu kommen, dass die Kosten für Anwälte deutlich höher werden als im Inland. In diesem Fall deckt die Rechtsschutzversicherung nicht umbedingt die vollen Kosten.
Dafür sind Rückreisekosten und Übernachtungskosten mit gedeckt, falls es außerhalb der Bundesrepublik zum Rechtsstreit kommen sollte. Zudem wird ein Korrespondenzanwalt bezahlt, wenn der Wohnsitz des Versicherungsnehmers mehr als 100 km vom Ort des zuständigen Gerichtes entfernt liegt. Es kommt vor, dass die Parteien ihren Rechtsstreit vor dem zuständigen ausländischen Gericht austragen müssen, weil es so vorgeschrieben ist oder weil Rechtsnachteile für die beteiligten Personen vermieden werden können.


